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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Coaching und Seminare

Akademie der Wagner Beratungsgesellschaft mbH / Max-Planck-Straße 21 / 65520 Bad Camberg /
+49-(0)6434/9427-0 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / USt.-ID-Nr. DE219111127

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teil-nehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 14 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem in sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit unserem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Sie regeln die Erbringung von Coaching-, Trainings- und sonstigen Dienstleistungen durch uns. Sie gelten ausschließlich, unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn von uns in schriftlicher Form der Auftrag bestätigt wurde. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und werden nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Davon abweichende oder weitergehende Leistungen sind nicht vereinbart. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit dem Vertragspartner, auch für zukünftige Verträge.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per e-mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Berechnung einer Gebühr abgesagt werden. Bei Absagen nach dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR in Rechnung gestellt und die Anmeldung für gegenstandslos erklärt.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Vorab-Überweisung und/oder Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen: zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusiv der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Urheberrecht
Die von uns zur Verfügung gestellten Materialien wie Seminarunterlagen und  Software unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung sind weder dem Auftraggeber noch den Teilnehmern gestattet. Insbesondere ist die Verwendung zu Schulungs- Trainingszwecken nicht gestattet. Das Gleiche gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich das Urheberrecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen vor. Deren Verwendung ist uns nur im Rahmen des urheberrechtlich Zulässigen gestattet. Für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrages  Schriftwerke oder Software eingesetzt werden, an denen Urheberrechte Dritter bestehen, erklären die Vertragsparteien, dass sie die Rechte beachten werden. Sollte ein Dritter die Verletzung von Urheberrechten geltend machen, werden sie sich unverzüglich gegenseitig benachrichtigen.

9.2 Schlussklauseln
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Wir verpflichten uns, die uns bekannt gewordenen Unternehmensinformationen und Teilnehmerdaten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie die vertraulichen Informationen und Daten nicht anderweitig bekannt werden. Beide Seiten sind berechtigt, den Vertragspartner im Geschäftsverkehr als Referenz zu benennen. Keine der Vertragsparteien wird Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.

9.3 Datenschutz und Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden Daten im Sinne des BDSG und DSGVO zu verarbeiten bzw. bearbeiten zu lassen. Alle uns bekannt gewordenen Daten von Teilnehmern und Vertragspartnern werden vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden rechtlichen Regelungen. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer  Telefonnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert.
Zu weiteren Themen bzgl. des Datenschutzes beachten Sie das Impressum unserer Homepage.

9.4 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Akademie der Wagner Beratungsgesellschaft mbH, vertreten durch Annette Wagner, zieht es vor Ihre Anliegen direkt mit Ihnen zu klären und nimmt deshalb nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.